AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen KOSUTEC Oschmann & Scholz GbR

Stand:  10.10.2022

§1 Geltungsbereich

1. Die Firma KOSUTEC Oschmann & Scholz GbR (nachfolgend KOSUTEC genannt) führt Dienstleistungen im Bereich Wasserstrahlarbeiten, CNC-Fräsarbeiten, Montagearbeiten und Handel mit Dreh- und Frästeilen zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aus, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte dieser Art mit dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf diese AGB hingewiesen wird. Mögliche notwendige Änderungen der nachfolgenden Bedingungen sind nur wirksam, sofern sie zuvor von KOSUTEC genehmigt worden sind und schriftlich niedergelegt sind.
2. Entgegenstehende Einkaufs-, Auftrags-, Bestell- oder sonstige Allgemeine Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als verbindliche Fristen bestätigt worden sind. Geschäftsbedingungen des Kunden finden auch dann keine Anwendung, bei Überschreitung wenn dieser auf sie verweist und KOSUTEC ihrer Geltung nicht widerspricht.

§ 2 Angebot, Leistungsumfang, Vertragsschluss

1. Alle Angebote von KOSUTEC sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung der KOSUTEC oder durch die Ausführung des Auftrages zustande. Vorausgehende Erklärungen des Kunden, insbesondere Bestätigungsschreiben gelten als verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss, welches die KOSUTEC innerhalb von vier Wochen nach Zugang bei der KOSUTEC annehmen kann.

2. Der Umfang der vertraglichen Verpflichtung ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden, der Auftragsbestätigung und/oder sonstigen Leistungsbeschreibungen von KOSUTEC. Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen von KOSUTEC zumutbar sind.

3. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Protokoll über Besprechungen und den Projektsachstand werden dem gerecht, sofern sie von den Bevollmächtigten beider Seiten unterzeichnet sind.

4. Beschreibungen, Prospektangaben oder Angaben in sonstigen Druckschriften sind keine zugesicherten Leistungen, sondern lediglich unverbindliche Erläuterungen sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

5. KOSUTEC kann die zu erbringenden Leistungen auch durch Dritte bewirken.

6. KOSUTEC kann während einer Erbringung einer anderen Leistung die zur Leistung eingesetzte Person auswechseln. Aus einem Wechsel zum Kooperationspartner können keinerlei Ansprüche gegen KOSUTEC hergeleitet werden, sofern die Leistungserbringung an sich nicht zu beanstanden ist.

§ 3 Preise

1. Die Preise der KOSUTEC ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung zwischen den Parteien. Sie verstehen sich nur für den jeweiligen Auftrag, soweit nichts anderes vereinbart wird. Sie beschränken sich ausschließlich auf die vereinbarte Leistung und beinhalten weder Reisekosten, Aufwendungen für Übernachtung und Verpflegung, sowie Zuschläge für Leistungen außerhalb der normalen Arbeitszeit.
2. Die Preise sind grundsätzlich Nettopreise im Sinne des UStG. Die jeweils gültige Mehrwertsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt. Maßgeblich sind allein die im Angebot dargelegten Preise.

§ 4 Lieferung / Lieferfristen

1. Teillieferungen sind zulässig.
2. Von KOSUTEC genannte Fristen, insbesondere Liefertermine und Leistungsfristen, sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als verbindliche Fristen bestätigt worden sind. Bei Überschreitung verbindlicher Liefertermine kann der Kunde etwaige Rechte nur geltend machen, wenn er zuvor eine Nachfrist von mindestens 2 Wochen mit der Erklärung gesetzt hat, die Annahme der Leistung nach Ablauf dieser Frist abzulehnen.
3. Die Einhaltung von Liefer- und Leistungsfristen kann von Mitwirkungsobliegenheiten des Kunden abhängen. Werden diese nicht erfüllt, verändert sich die Lieferzeit entsprechend.
4. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich bei Eintritt höherer Gewalt und allen sonst von KOSUTEC nicht zu vertretenden Hindernissen, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind.

§ 5 Mitwirkung des Kunden I Abnahme

1. Der Kunde hat der KOSUTEC die Leistungserbringung zu ermöglichen. Insbesondere wird er der KOSUTEC alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Hat der Kunde eine Digitalisierung beauftragt, so ist er insbesondere dafür verantwortlich, dass die zu vermessende Geometrie frei zugänglich ist. Zwischen der Digitalisierung der spezifischen Geometrie und der Abnahme des Datensatzes dürfen keine Änderungen mehr an der spezifischen Geo­metrie vorgenommen werden. Sollten sich bei der Durchführung der zu erbringenden Leistungen Verzögerungen ergeben, welche vom Kunden zu vertreten sind, werden diese Zeiten gemäß dem jeweils gültigen Tagessatz in voller Höhe in Rechnung gestellt. Ist dem Kunden eine Leistung zu übergeben, so hat der Kunde die Leistung unmittelbar nach der Übergabe abzunehmen. Wird die Abnahme aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat verzögert, so gilt die Leistung einen Monat nach der Bereitstellung zur Abnahme als abgenommen. Sind Teilleistungen vereinbart, so hat für jede Teilleistung eine gesonderte Abnahme zu erfolgen.

§ 6 Zahlungsbedingungen

1. Rechnungen von KOSUTEC sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
2. Bei Überschreitung von Zahlungszielen ist KOSUTEC unbeschadet ihrer sonstigen gesetzlichen Rechte zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz berechtigt.
3. Bei Zahlungsverzug oder Überschreitung der von KOSUTEC gewährten Kreditlinie ist KOSUTEC berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen. In diesem Fall werden auch sämtliche noch ausstehende Rechnungsbeträge früherer Verträge sofort zur Zahlung fällig.
4. Schecks werden erfüllungshalber angenommen. Durch die Entgegennahme von Schecks verzichtet KOSUTEC nicht auf Rechte aus einem bereits eingetretenen oder drohenden Zahlungsverzug des Kunden.
5. KOSUTEC ist berechtigt, eingehende Zahlungen zunächst auf die älteste Schuld zu verwenden, auch wenn der Kunde anderweitige Bestimmungen trifft. Hat der Kunde außer der Hauptleistung Zinsen und Kosten zu entrichten, werden eingehende Zahlungen unabhängig von einer anderweitigen Bestimmung des Kunden, zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet.
6. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag, insbesondere Abnahme- oder Zahlungsverpflichtungen, schuldhaft nicht nach oder wird KOSUTEC bekannt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn Antrag auf Eröffnung des Insolvenz, Schutzschirm- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird, werden sämtliche Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung zur Zahlung fällig, auch soweit Schecks oder Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen.
7. Für von der Bank des Kunden nicht eingelöste Lastschriften und Schecks berechnet KOSUTEC dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr von jeweils € 12,50.
8. Einfacher, verlängerter und erweiterter Eigentumsvorbehalt
8.1. KOSUTEC behält sich das Eigentum (Vorbehaltsware) an sämtlichen gelieferten Waren bis zur Bezahlung ihrer Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung vor. Das gilt auch dann, wenn der Preis für bestimmte vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist, da das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für ihre Saldoforderung dient. Der Kunde ist verpflichtet, die uns gehörende Ware pfleglich zu behandeln.
8.2. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt in unserem Auftrag als Hersteller, ohne dass hieraus Verbindlichkeiten für uns erwachsen. Verbindet, vermischt, vermengt oder verarbeitet der Kunde die Vorbehaltsware mit anderen Waren oder bildet er sie um, so erwirbt KOSUTEC das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verbundenen, vermischten, vermengten oder verarbeiteten Gegenständen. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für KOSUTEC.
8.3. Der Kunde darf die im Eigentum von KOSUTEC stehende Vorbehaltsware nur im regelmäßigen Geschäftsgang veräußern. Anderweitige Verfügungen, insbesondere Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind nicht gestattet. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschl. MwSt.), tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an KOSUTEC ab. KOSUTEC nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt.
8.4. Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherungsrechte die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe bzw. Rückübertragung der überschüssigen Sicherheiten verpflichtet.
8.5. Die Ermächtigung des Kunden zur Veräußerung der Vorbehaltsware sowie zur Verarbeitung, Umbildung, Vermischung, Verbindung und Vermengung, ferner zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, bei unberechtigten Verfügungen, sowie auch dann, wenn gegen den Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt ist. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware sofort in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären dies ausdrücklich.
8.6. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von KOSUTEC hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.

§ 7 Gewährleistung/Mangelhaftungsansprüche

1. KOSUTEC erstellt Datensätze und prüft diese vor der Nutzung durch den Kunden nach bestem Wissen und Gewissen. KOSUTEC übernimmt die vom Kunden kostenlos zur Verfügung gestellten Datensätze, (2D-DXF und/oder 3D-STEP-Daten) die zur Anfertigung von Wasserstrahl- oder Frästeilen notwendig sind. Die Anfertigung erfolgt auf Grundlage der Anfragedaten, sofern nicht bei Bestellung ausdrücklich auf evtl. geänderte Daten hingewiesen wird und der Bestellung per E-Mail mitgesendet werden. 

2. Die Mangelhaftung entfällt, sobald der Kunde in irgendeiner Weise die überlassenen Datensätze verändert hat, es sei denn der Kunde weist nach, dass die Änderung nicht für den Mangel ursächlich war.

3. Erweist sich die Beanstandung des Kunden als unberechtigt, so trägt der Kunde alle Kosten, die KOSUTEC aufgrund der ungerechtfertigten Reklamation zur Feststellung und Behebung des angeblichen Mangels entstanden sind.

4. Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn der Mangel auf fehlerhaften oder unvollständigen Angaben, mangelhafter Mitwirkung des Kunden fehlerhafter Inbetriebnahme beruht, oder wenn an den Leistungen der KOSUTEC ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung von KOSUTEC Änderungen oder Eingriffe vorgenommen wurden.

§ 8 Haftung

1. Alle Vorschläge, Dienstleistungen und Auskünfte werden nach bestem Wissen erteilt. Der Kunde hat eigenverantwortlich zu überprüfen, ob die Dienstleistung von KOSUTEC den spezifischen Anforderungen entspricht.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich. vor einer KOSUTEC Dienstleistungsmaßnahme eine vollständige Datensicherung vorzunehmen und die Wiederherstellbarkeit zu überprüfen. Die Rücksicherung der Daten erfolgt ebenfalls durch den Auftraggeber auf seine eigenen Kosten.

3. KOSUTEC haftet nicht für Datenverluste und Betriebsunterbrechungen aufgrund der KOSUTEC Dienstleistungen.

4. KOSUTEC übernimmt keine Gewähr für Schäden oder Störungen, die auf unsachgemäße Behandlung oder Handhabung, unnormale Betriebsbedingungen sowie auf Transportschäden, die zu Lasten des Kunden gehen, zurückzuführen sind.

5. Jede durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Haftung von KOSUTEC ist unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen. Insbesondere haftet KOSUTEC nicht aufgrund leichter Fahrlässigkeit für nicht vorhersehbare und weit entfernt liegende Schäden. Die Haftung der KOSUTEC ist nur dann auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt, sofern es nicht um die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten geht, deren Nichteinhaltung den Vertragszweck gefährden.

6. Auch haftet die KOSUTEC nicht für den Ersatz von Mangelfolgeschäden, mittelbare Schäden und entgangenem Gewinn, egal aus welchem Grund. Dies gilt jedoch nicht, sofern es sich um zugesicherte Eigenschaften handelt oder Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

7. Weitere Ansprüche, insbesondere eine verschuldensunabhängige Haftung, sind ausgeschlossen.

8. Vom Kunden Übergebene Unterlagen und sonstiges Eigentum des Kunden wird von KOSUTEC mit der Sorgfalt, die KOSUTEC in eigenen Angelegenheiten walten lässt, aufbewahrt. Die Gefahr für den zufälligen Untergang trägt der Eigentümer.

9. Die Haftung von KOSUTEC ist auf die Höhe der Basisdeckung der betrieblichen Haftpflicht von KOSUTEC beschränkt. KOSUTEC haftet für Sachschäden mit einer beschränkten Haftungssumme in Höhe von bis zu 10.000 EUR je Schadensereignis, insgesamt jedoch höchstens bis zu 25.000 EUR je Kunde/Rahmenvertrag.

§ 9 Nutzungsrecht, Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur Übergabe und Abnahme bleiben alle Rechte an jeglichen Datensätzen bei der KOSUTEC. Mit der Abnahme überträgt KOSUTEC den Datensatz zur ausschließlichen Nutzung an den Kunden. KOSUTEC behält sich bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden das Eigentum an allen bei der Leistungserbringung entstehenden Unterlagen und Datenträgern jeweils bei ihrer Entstehung und ihrem jeweiligen Bearbeitungszustand vor und verwahrt sie bis zur Übergabe an den Kunden unter besonderer Berücksichtigung der sich aus dem Vertrag ergebenden Geheimhaltungsverpflichtungen.

§ 10 Rücktritt, Leistungsänderungen

1. KOSUTEC behält sich das Recht vor, die Durchführung der vereinbarten Leistung aus sachlich gerechtfertigtem Grund unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit für den Kunden abzusagen oder zu verschieben. Hierbei werden evtl. bereits bezahlte Gebühren erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

2. KOSUTEC kann dann nach den gesetzlichen Vorschriften von dem Vertrag zurücktreten, sofern der Kunde mit der Zahlung des vereinbarten Preises in Verzug Ist. Ferner behält sich KOSUTEC vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde eine Vertragsverletzung begeht oder eine sich aus dem Vertrag ergebende Verhaltenspflicht verletzt. Anderweitige gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.

§ 11 Datenschutz

1. Die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen Daten des Kunden werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen bei KOSUTEC und den mit ihr verbundenen Unternehmen sowie bei Kooperationspartnern verarbeitet. Eine darüber hinausgehende Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an Dritte erfolgt nicht, sofern wir nicht von Ihnen ermächtigt oder rechtlich hierzu verpflichtet sind.

2. KOSUTEC bewahrt elektronisch Daten, die sie für ihre Kunden erstellt, 6 Monate, nach Übergabe der erstellten Daten, auf. Danach werden die Daten vernichtet.

3. Sofern eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich ist, unterzeichnet KOSUTEC eine von ihr vorformulierte Geheimhaltungsvereinbarung. Für den Fall, dass der Kunde auf die Unterzeichnung seiner individuellen Geheimhaltungsvereinbarung besteht, ist dies der KOSUTEC vor Übermittlung der Bestellung mitzuteilen. Eine nachträgliche Unterzeichnung kundeneigener Geheimhaltungsvereinbarungen ist grundsätzlich nicht möglich. Für die Prüfung kundeneigener Geheimhaltungsvereinbarungen durch einen Rechtsbeistand werden dem Kunden pauschal € 200.- in Rechnung gestellt.

§ 12 Urheberrechte

1. Dem Kunden steht an dem ihn von KOSUTEC überlassenen Unterlagen ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zu. Er ist berechtigt, die Unterlagen dem Vertragszweck entsprechend zu nutzen.

2. Der Kunde ist verpflichtet die Urheberrechte der KOSUTEC und Ihrer Lizenzgeber einzuhalten. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Unterlagen oder die darin enthaltenen Daten zu kopieren, zu verändern und / oder an Dritte weiterzugeben. Eine Übertragung an Dritte bzw. eine Vervielfältigung ist nur mit Zustimmung der und der jeweiligen Copyright-Inhaber gestattet.

§ 13 Sonstiges

1. Der Kunde ist ohne vorherige Zustimmung von KOSUTEC nicht berechtigt, die aus einem Vertrag mit KOSUTEC auf den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, resultierende Rechte einschließlich eventueller Schadensersatzansprüche gegen KOSUTEC an Dritte abzutreten.

2. Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechte seitens des Kunden sind nur aufgrund unbestrittener oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Gleiches gilt für eine Aufrechnung seitens des Kunden.

3. Verträge, die Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, unterliegen allein dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

4. Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist für alle sich aus oder im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis im Sinne von § 1 Ziffer ergebenden Streitigkeiten Coburg Gerichtsstand. Dies gilt auch, wenn der Kunde seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung verlegt oder für den Fall, dass der Sitz bzw. Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Unbeschadet dessen ist KOSUTEC zur Erhebung der Klage oder Einleitung sonstiger gerichtlicher Verfahren am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden berechtigt. Diese Regelung gilt auch für Wechsel und Schecks.

5. Vertragliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

§ 14 Salvatorische Klausel

1. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so ist damit nicht die Wirksamkeit der gesamten Bedingungen betroffen. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Bedingungen der Bundesrepublik Deutschland.